Hausmeisterservice Paul Iwer
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen des Hausmeisterservice Paul Iwer.
Abweichende Vereinbarungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) vereinbart wurden.
2. Leistungsumfang
Der Auftragnehmer erbringt Hausmeister-, Garten- und einfache Instandhaltungsarbeiten, insbesondere:
Rasenmähen und Pflege von Außenanlagen
Hof- und Wegpflege
kleinere Ausbesserungsarbeiten
einfache handwerkliche Tätigkeiten (z. B. Austausch von Leuchtmitteln), sofern diese keinen Eingriff in die Bausubstanz sowie keine Arbeiten an Elektro-, Gas- oder Wasserinstallationen darstellen
Es werden ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten und tatsächlich ausgeführten Leistungen erbracht.
Zulassungspflichtige Handwerksleistungen gemäß Handwerksordnung sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und werden ausdrücklich ausgeschlossen.
3. Ausführung der Arbeiten
Die Arbeiten werden fachgerecht, sorgfältig und nach branchenüblichen Standards im Bereich von Hausmeister- und Pflegeleistungen ausgeführt.
Ein bestimmtes optisches Erscheinungsbild oder ein perfektes Ergebnis wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Die Verkehrssicherungspflicht des Auftragnehmers richtet sich nach den ausdrücklich vereinbarten Leistungen und Zeiträumen.
Gesetzliche Verkehrssicherungspflichten des Auftraggebers bleiben unberührt.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Zeitpunkt frei zugänglich sind,
notwendige Voraussetzungen wie Strom, Wasser und Zufahrt vorhanden sind.
Entsteht durch fehlende oder unzureichende Mitwirkung ein Mehraufwand, ist der Auftragnehmer berechtigt, diesen zusätzlich zu berechnen.
Die Abrechnung erfolgt nach dem vereinbarten Stundensatz oder – sofern nicht vereinbart – nach dem üblichen Stundensatz des Auftragnehmers.
5. Vertragsschluss
Ein Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber
ein Angebot mündlich, schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail, WhatsApp) bestätigt oder
die Ausführung der Leistung wissentlich duldet, nachdem ihm Art, Umfang und Vergütung der Leistung vor Beginn der Arbeiten bekannt gegeben wurden.
6. Preise und Abrechnung
Die Abrechnung erfolgt nach
tatsächlichem Zeitaufwand,
vereinbartem Einheitspreis oder
vereinbarter Pauschale.
Zeitangaben stellen, sofern sie nicht ausdrücklich als Pauschale vereinbart wurden, lediglich Schätzungen dar.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach Abschluss der Leistung.
7. Zahlung
Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Die Zahlung erfolgt per Überweisung oder Barzahlung.
Bei Barzahlung wird der Zahlungseingang auf der Rechnung vermerkt oder eine Quittung ausgestellt.
8. Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und ist dabei auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Für bereits vorhandene Schäden, altersbedingten Verschleiß sowie für vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien oder Geräte wird keine Haftung übernommen, soweit diese nicht durch den Auftragnehmer verursacht oder verschlimmert wurden.
Eine Haftung für Schäden, die auf außergewöhnliche, nicht beherrschbare Umstände (z. B. extreme Witterungsverhältnisse) zurückzuführen sind, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
9. Dokumentation
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Leistungen intern zu dokumentieren.
Die Dokumentation dient der Nachvollziehbarkeit der erbrachten Leistungen und kann im Streitfall als Nachweis herangezogen werden.
Die Dokumentation kann auch Foto- oder Videomaterial umfassen und erfolgt unter Beachtung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
10. Umsatzsteuer
Gemäß § 19 Abs. 1 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).
Besondere Bedingungen für Dauerleistungen
11. Laufzeit und Kündigung bei Dauerleistungen
Dauerleistungen (z. B. regelmäßige Rasenpflege oder wiederkehrende Grundstückspflege) werden als monatlich kündbare Vereinbarung oder als Saisonvertrag abgeschlossen.
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, können monatliche Dauerleistungen von beiden Parteien mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
Bis zum Wirksamwerden der Kündigung angefallene Leistungen sind vollständig zu vergüten.
Bereits geplante oder begonnene Einsätze innerhalb der Kündigungsfrist gelten als vereinbart.
12. Saisonverträge
Saisonverträge (z. B. Rasenpflege während der Vegetationsperiode oder Winterdienst) gelten für den jeweils vereinbarten Zeitraum.
Eine ordentliche Kündigung während der laufenden Saison ist ausgeschlossen, sofern keine zwingenden gesetzlichen Kündigungsrechte entgegenstehen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
Besondere Bedingungen für Winterdienst
13. Leistungsumfang Winterdienst
Abgerechnet werden ausschließlich die tatsächlich durchgeführten Einsätze.
Art, Umfang und Häufigkeit der Einsätze sind witterungsabhängig und können schwanken.
Der Winterdienst erfolgt gemäß der jeweils gültigen örtlichen Straßenreinigungssatzung unter Verwendung abstumpfender Streumittel (z. B. Splitt).
Der Einsatz von Streusalz erfolgt nur, soweit dies gesetzlich zulässig und zur Abwehr konkreter Gefahren (z. B. Eisregen, überfrierende Nässe) erforderlich ist.
14. Einsatzzeiten und Haftung Winterdienst
Der Winterdienst erfolgt im Rahmen der jeweils gültigen örtlichen Straßenreinigungssatzung sowie der vertraglich vereinbarten Einsatzzeiten.
Eine durchgehende Schneefreiheit kann insbesondere bei starkem oder anhaltendem Schneefall, Eisregen oder ähnlichen Witterungsereignissen nicht garantiert werden.
Die Haftung des Auftragnehmers besteht ausschließlich innerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten und im Rahmen der dokumentierten, tatsächlich ausgeführten Einsätze.
Eine permanente Überwachung oder Bereitschaft außerhalb der vereinbarten Zeiten wird nicht geschuldet.
15. Leistungszeitraum Winterdienst
Sofern nichts anderes vereinbart wurde, erstreckt sich der Winterdienst vom 01.12. bis 15.03. des jeweiligen Jahres.
16. Zahlungsverzug, Mahnkosten und Verzugszinsen
Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt,
Mahnkosten in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten, maximal jedoch 5,00 € pro Mahnung, zu berechnen.
Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe gemäß § 288 BGB zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Auftragnehmers.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.
18. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.